TANZEN NACH ART DES HAUSES.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Teilnahme

Nur angemeldete Personen sind berechtigt, den Unterricht zu besuchen. Für versäumte Kursstunden kann kein Ersatzanspruch geltend gemacht werden. Verpasste Kursstunden können im Falle von Parallelkursen der gleichen Kursstufe nur während der gebuchten Kursdauer nachgeholt werden. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behält sich die Tanzschule vor, den Kurstermin umzulagern oder ggf. aufzulösen. Während der Schulferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt. Sollte im Paartanzkurs ein Partner fehlen, kann nicht garantiert werden, dass bis zum erforderlichen Zeitpunkt ein Gastpartner gefunden wird.

Minderjährige

Minderjährige können nur durch die Unterschrift der Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Für die Anwesenheit von Jugendlichen in Schülerkursen sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich.

Mindestlaufzeit bei Verträgen

In 3 Monaten mindestens 8 Unterrichtseinheiten.
In 6 Monaten mindestens 16 Unterrichtseinheiten.
In 12 Monaten mindestens 30 Unterrichtseinheiten.

Mitgliedschaft und Kündigungsfrist nur für Verträge mit Mindestlaufzeit

Der Vertrag verlängert sich im Anschluss an die Mindestlaufzeit automatisch um jeweils 1 Monat bei gleicher Kündigungsfrist. Die Frist beträgt 6 Wochen zum Laufzeitende.

Zahlung

Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der gesamten Kursgebühr und ist Voraussetzung für jegliche Teilnahme. Bei zeitlich unbegrenzten Kursen ist die Zahlung per Lastschrifteinzug Voraussetzung. Der Monatsbeitrag wird zu Beginn des Monats eingezogen, bei 12 monatiger Vertragslaufzeit auch im tanzkursfreien August. Rückerstattungen bzw. Teilrückerstattungen können nicht gewährt werden. Die Kosten von Rücklastschriften trägt der Kursteilnehmer.

Geistiges Eigentum

Die im Kurs gelernten Schritte, Figuren und Choreographien sind im Eigentum der Tanzschule nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe an Dritte ist untersagt und wird zur Anzeige gebracht. Es darf damit weder geltlicher noch unentgeltlicher Unterricht durchgeführt werden. Dies gilt auch nach dem Austritt aus der Tanzschule. Auftritte, Vortanzen und Wettkämpfe müssen vorher durch die Trainer genehmigt werden.